Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Warburg
Am Amtsgericht Warburg sind 3 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Warburg
- Zweifamilienhaus, Garage, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung9. Oktober 2026Zweifamilienhaus, Garage, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung in Borgentreich34434 BorgentreichAmtsgericht Warburg148.000 €
- Zweifamilienhaus, Zweifamilienhaus mit Garage30. Oktober 2026Zweifamilienhaus, Zweifamilienhaus mit GarageAmtsgericht Warburg125.000 €
- Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Carport und Abstellraum6. November 2026Kfz-Stellplatz, Einfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Carport und Abstellraum in Warburg34414 WarburgAmtsgericht Warburg285.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Warburg
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Warburg?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Warburg 3 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Warburg?
Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026 um 09:00: Zweifamilienhaus, Garage, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung in Borgentreich, Amtsgericht Warburg.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Warburg zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Warburg. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Warburg?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 148.000 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.